Ergebnis der Suche: 15 Treffer insgesamt gefunden.
- Glossar - Gesetze - Produkthaftungs-Gesetz
...für einen Schaden sind. In diesem Fall haften sie nach § 5 Satz 1 ProdHaftG gegenüber dem Geschädigten als Gesamtschuldner. Falls der Schaden aber durch Instruktionsfehler (falsche Bedienungsanleitung)(sog. warning defect) oder anderweitige Fehler...
- Glossar - Schadenersatz
...Haftung Dritter entlastet Mithaftende im Verhältnis zu dem Geschädigten nicht. Eventuell können mehrere Haftende als Gesamtschuldner haften.=== Gesetzliche Schadensersatzansprüche === Gesetzliche Schadensersatzansprüche sind in entsprechenden Gesetzen...
- Rechtsgebiete - Steuerrecht - Steuer
...„unmerklich“ gelten daher vor allem die indirekten Steuern, die im Endpreis enthalten sind und damit vom Steuerschuldner auf den Steuerträger übergewälzt werden. Für den belasteten Steuerbürger ist dies eine „bequeme“ Steuer, da...
- Rechtsgebiete - Erbrecht - Erbschaftssteuer
...zufließen (der Bund hat allerdings die konkurrierende Gesetzgebungshoheit für das ErbStG); * direkte Steuer, weil Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind. Das Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen betrug 3.762,6 Mio. Euro im Jahre 2006. Die...
- Rechtsgebiete - Insolvenzrecht
...hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen könnend“) bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch...
- Rechtsgebiete - Schuldrecht
...das Erlöschen von Schuldverhältnissen, die Übertragung von Forderungen bzw. Schulden und die Verhältnisse bei Gläubiger- bzw. Schuldnermehrheit. Eine Ausnahme stellt der Abschnitt 3 dar (§§ 311 - 361 BGB), der innerhalb des allgemeinen Schuldrechts Sonderregeln...
- Urteile
...bestimmter Handlungen, Abgabe einer Willenserklärung usw.); das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers wird, wenn der Schuldner dem Urteil nicht nachkommt, durch das Leistungsurteil noch nicht vollständig befriedigt, es bedarf noch einer Zwangsvollstreckung;
**Feststellungsurteile...
- Glossar - Gerichtsverfahren
...bestimmter Handlungen, Abgabe einer Willenserklärung usw.); das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers wird, wenn der Schuldner dem Urteil nicht nachkommt, durch das Leistungsurteil noch nicht vollständig befriedigt, es bedarf noch einer Zwangsvollstreckung;...
- Rechtsgebiete - Sachenrecht
...offenkundig sein. Dies wird insbes. beim Pfandrecht deutlich: An beweglichen Sachen existiert es nur soweit, als der Pfandschuldner (= Forderungsgläubiger) die Pfandsache tatsächlich inne hat (Faustpfandprinzip); an unbeweglichen Sachen nur soweit das...
- Rechtsgebiete - Sachenrecht - Pfandrecht
...der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich durch die Verwertung des verpfändeten Gegenstandes befriedigen. Der Schuldner der Forderung und der Verpfänder müssen nicht personengleich sein. Hingegen decken sich Pfandgläubiger und Gläubiger der...
- Glossar - Eigentum
...der Gesellschaft nach dem Vermögen entstehen soziale Unterschiede und Spannungen zwischen Armen und Reichen, zwischen Schuldnern und Gläubigern. Soziale Maßnahmen (private Wohltätigkeit, staatliche Sozialhilfe, institutionalisierter Schuldenerlass...
- Glossar - Hypothek
...des durch die Hypothek belasteten Grundstücks erzielen lässt, zu befriedigen, soweit ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht, die durch die Hypothek gesichert ist. Die Hypothek zählt zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek...
- Rechtsgebiete - Sachenrecht - Grundschuld
...– Investor – FAZ.NET – Immobilien: Zwangsversteigerung trotz pünktlicher Tilgung Als Gegenmaßnahme des Schuldners wird lediglich eine Schadensersatzklage gegen den ehemaligen Gläubiger, der die Forderung verkauft hat, ohne für eine...
- Glossar - Sachenrecht
...offenkundig sein. Dies wird insbes. beim Pfandrecht deutlich: An beweglichen Sachen existiert es nur soweit, als der Pfandschuldner (= Forderungsgläubiger) die Pfandsache tatsächlich inne hat (Faustpfandprinzip); an unbeweglichen Sachen nur soweit das...
- BUNDESFINANZHOF Urteil - Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem
...der Gläubiger in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 14. Februar 1984 VIII R 221/80, BFHE 140, 542, BStBl II 1984, 480, unter 2.a...